Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle

Beratungsstellen
AWO Bezirksverband Potsdam e.V.

Anschrift

AWO Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle
Babelsberger Straße 12
Büroturm West
14473 Potsdam

Kontakt

FAX +49 331 20076351

Öffnungszeiten

·         Montag - Donnerstag 9:00 Uhr - 16:30 Uhr

·         Freitag 9:00 Uhr - 16:00 Uhr

·         Samstag und Sonntag geschlossen

Sprechzeiten

Offene Sprechstunde:

Montags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr (11.30 Uhr letzte Annahme)

 

Es wird weiterhin gebeten, dass sich Ratsuchende zuerst per Mail oder Telefon an die Beratungsstelle wenden.

 



Willkommen in der Einrichtung
Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle

Unsere Beratungsstelle besteht seit 2001 und ist eine Einrichtung des AWO Bezirksverband Potsdam e. V.

Wir beraten alle Bürgerinnen und Bürger aus Potsdam mit den dazugehörigen Stadtteilen, unabhängig von Alter, Religionszugehörigkeit oder ethnischer Herkunft. Unsere Beratungsstelle ist vom Landesamt für Soziales und Versorgung in Cottbus als Insolvenzberatungsstelle gem. § 305 Insolvenzordnung anerkannt.

Für unser Beratungsangebot müssen Sie nichts bezahlen.

Gemeinsam klären wir in einem vertraulichen Gespräch Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten, um aus der Schuldenfalle herauszukommen. Tätigkeitsschwerpunkte unserer Arbeit sind die rechtliche Überprüfung von Gläubigerforderungen, die praktische Unterstützung bei Ihrer Haushaltsplanung, das Erarbeiten eines Sanierungskonzeptes und die Verhandlungen mit Ihren Gläubigern bei der Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens.

Vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin.

Hausbesuche sind leider nicht möglich!

Matthias Jäkle

Matthias Jäkle

Marina Menzel

Ralf Suschke

Dipl.Wirtsch.Ing, M.B.A.
Berater in der Schuldnerberatung
FAX +49 331/200 76 351

Torsten Voigt

  • Kostenlose Schuldner- u. Insolvenzberatung
  • Verbraucherberatung

Viele Waren werden heute nur noch über Ratenzahlungen oder mit Krediten finanziert, wie z. B. das Kraftfahrzeug, Möbel oder Waschmaschine.

Zum Problem werden diese Verbindlichkeiten, wenn man sie nicht mehr bezahlen kann. Dann wird aus einer Verschuldung eine Überschuldung. Dafür gibt es viele Gründe, wie z. B. Arbeitslosigkeit, Änderung der Familien- u. Lebensverhältnisse, Krankheit oder gescheiterte Selbstständigkeit usw.

Dann kann es schnell passieren, dass...

  • Gläubiger Sie massiv unter Druck setzen und sogar mit Haftbefehlen drohen
  • Sie einen negativen Schufa Eintrag hinnehmen müssen
  • Sie eine Vorladung zur Abgabe eines Vermögensverzeichnisses bekommen (früher eidesstattliche Versicherung)
  • Ihr Lohn oder Konto gepfändet wird
  • der Vermieter Ihnen die Wohnung fristlos kündigt
  • der Strom oder das Gas abgeschaltet werden usw.
  • Der Gang zum Briefkasten, wird dann zu einer großen Belastung.

Was folgt dann?

In solchen Situationen wird dringend die professionelle Hilfe und Unterstützung durch die Schuldnerberatungsstelle benötigt.

Das Verbraucherinsolvenzverfahren - Eine zweite Chance!

Das Verbraucherinsolvenzverfahren gibt überschuldeten Menschen die Möglichkeit sich unter bestimmten Voraussetzungen in drei Jahren von Ihren Schulden zu befreien.

Wenn Sie noch selbständig sind oder mehr als 19 Gläubiger als ehem. Selbständiger haben, insbesondere, wenn noch Schulden aus Arbeitsverhältnissen (offene Löhne, Sozialversicherungsbeiträge für Mitarbeiter etc.) vorhanden sind, nehmen Sie nicht am Verbraucherinsolvenzverfahren teil. Hierfür haben Sie die Möglichkeit ein Regelinsolvenzverfahren für natürliche Personen mit Restschuldbefreiung direkt beim Gericht zu beantragen.

Ob Sie die Voraussetzungen für die Restschuldbefreiung erfüllen, kann in einem persönlichen Beratungsgespräch geklärt werden.

Einige Tipps bevor Sie zur Schuldnerberatung gehen.

  • Erstellen Sie zuhause zuerst eine Ein-/ Ausgabenübersicht (Haushaltsplan)
  • Sortieren Sie ALLE Unterlagen Ihrer Gläubiger!
  • Vereinbaren Sie bis zum Beratungsgespräch keine neuen Ratenzahlungen!
  • Informieren Sie Ihre Gläubiger!
  • Achten Sie darauf, zuerst ihre Miet- und Energiekosten zu bezahlen!
  • Wenn der Vermieter mit Räumung droht, gehen Sie Wohnraumsicherung der Stadt Potsdam oder zum Potsdamer Jobcenter und beantragen eine Miet- od. Energieschuldenübernahme
  • Kommen Sie nicht an ihr Geld auf ihrem Konto, weil eine Kontopfändung vorliegt, beantragen Sie bei der Bank die Umwandlung in ein P-Konto (Achtung: nur sinnvoll, wenn Sie dort nicht im Dispo sind)
  • Bei einer Lohnpfändung muss der Arbeitgeber Ihnen ebenfalls den unpfändbaren Lohn ausbezahlen. Was pfändbar oder unpfändbar ist erfahren Sie in der Beratungsstelle
  • Wenn Sie eine Vorladung zur Abgabe einer Vermögensauskunft (früher eidesstattlichen Versicherung) erhalten, sollten Sie diesen Termin unbedingt wahrnehmen
    Weitere Infos und hilfreiche Tipps finden Sie unter: https://www.meine-schulden.de/

aktuell keine Termine

Was können Sie bis zum Beratungstermin tun?

Was passiert, wenn der Gerichtsvollzieher klingelt?

Was tun bei Mietschulden?

Zusammenfassung und weitere Tipps

 

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