Online-Fortbildung
Pflichtschulungen & Unterweisungen
Belehrung gemäß § 35 Infektionsschutzgesetz für Mitarbeitende in Gemeinschaftseinrichtungen
Online-Fortbildung
Belehrung für Personen in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen
Personen, die in den in § 33 genannten Gemeinschaftseinrichtungen Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstige regelmäßige Tätigkeiten ausüben und Kontakt mit den dort Betreuten haben, sind vor erstmaliger Aufnahme ihrer Tätigkeit und im Weiteren mindestens im Abstand von zwei Jahren über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungsverpflichtungen nach § 34 zu belehren.
Inhalte der Belehrung nach §§ 34/35 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
· Meldepflicht von Infektionskrankheiten
· Tätigkeitsverbote bei Infektionskrankheiten
· Meldepflichtige Infektionskrankheiten und Schutzmaßnahmen
- Hand-Fuß-Mundkrankheiten
- Norovirus
- Krätze
- Kopfläuse
- Röteln
- Windpocken
- Masern
- u.v.m.
Anmeldung zu Seminar Belehrung gemäß § 35 Infektionsschutzgesetz für Mitarbeitende in Gemeinschaftseinrichtungen

Zeitaufwand: ca 2 Stunden
für Mitarbeiter*innen 0,00 EUR
Jenny Keilholz
- AWO Mitarbeiter*innen
Danach nur auf Anfrage.
Dringend benötigte Spenden
In der Ukraine ist Krieg.
Der AWO Bezirksverband Potsdam ruft seit Kriegsbeginn zu Sach- und Geldspenden auf. Einige Hilfstransporte waren schon an der polnisch-ukrainischen Grenze, haben Hilfsgüter dort abgeliefert. Weitere werden folgen. Gleichzeitig unterstützen wir ankommende Geflüchtete aus der Ukraine hier vor Ort.
Dringend benötigte Spendengüter, die wir in unseren Spendensammelstellen annehmen, findet Ihr auf unsere Spenden-Seite.
Spenden und Unterstützung für Menschen aus der Ukraine.
