Begleitete Elternschaft Fahrland

Betreutes Wohnen
AWO Betreuungsdienste gGmbH

Anschrift

AWO Betreuungsdienste gGmbH
Wohn- und Betreuungsverbund Potsdam
Begleitete Elternschaft Fahrland
Hannoversche Str. 7-8
14476 Potsdam

Kontakt

FAX +49 33208 221977

Kontaktperson

Jennifer Freimuth
Teamleitung
FAX +49 33208 221977


Willkommen in der Einrichtung
Begleitete Elternschaft Fahrland

Lagebeschreibung:
Die Häuser der Begleiteten Elternschaft Potsdam liegen im ruhigen Stadtrandteil Potsdam-Fahrland. Direkt nebenan befindet sich der schöne Krampnitzsee. Weiterhin laden großflächige Naturgebiete zu erholsamen Waldspaziergängen ein. Alle wichtigen Anlaufstellen, wie Einkaufsmöglichkeiten, Ärztehäuser, Apotheke oder Kindertagesstätten befinden sich in der Nähe und erfordern nur einen kurzen Fahrweg.

Verkehrsanbindung:
Die Bushaltestellen "Bassewitz" und "Krampnitzsee" sind schnell zu Fuß erreicht. Mit dem Bus benötigt man nur 20min zum Potsdamer Hauptbahnhof und 30min nach Berlin Spandau.

Kapazität:
Die Einrichtung ist für 5 Familien ausgelegt.

Wohnraum:
Die Begleitete Elternschaft in Potsdam verfügt über drei 2-Raum-Wohnungen und eine große WG, die sich zwei Familien teilen. Die Wohnungen können nach eigenen Ermessen individuell eingerichtet werden. Die Eltern entscheiden über Mobiliar, Wandfarbe und Gestaltung der Wohnung. Letztendlich soll ein Wohnraum für die Familien entstehen, in dem sie sich auch wohl und "zu Hause" fühlen.

Die Einrichtung verfügt ebenfalls über eine großzügige Gartenanlage. Die Kinder haben hier die Möglichkeit auf dem Klettergerüst zu spielen oder im Sandkasten zu buddeln während ihre Eltern gemütlich im Garten sitzen und an gemeinsamen Grill- oder Lagerfeuerabenden teilnehmen.

Unser Schwerpunkt liegt in der Begleiteten Elternschaft.
Hier werden Mütter und Väter mit geistiger Behinderung in ihrer Elternschaft begleitet. Ziel ist es, die Wahrnehmung des Kindeswohles mit dem Recht auf Elternschaft zu verbinden. Hierzu werden die Eltern soweit begleitet und gefördert, dass sie ein möglichst selbständiges/selbstbestimmtes Leben mit ihren Kindern führen können. Ihnen soll ermöglicht werden, zusammen mit ihren Kindern zu leben. Das Hauptaugenmerk richtet sich auf die Entwicklung einer emotional stabilen Bindung zwischen dem Kind und dessen Eltern. Weiterhin steht die Stärkung der Versorgungs- und Erziehungskompetenzen der Eltern, in der alltäglichen Arbeit, im Vordergrund.

Jennifer Freimuth

Teamleitung
FAX +49 33208 221977

Annika Gantikow

Betriebsleiterin
FAX +49 33235 29905

aktuell keine Termine

  • Betreuungsfachkraft/Erzieher*in (d/w/m)
    ab sofort      unbefristet      40 Wochenstunden     
    mehr erfahren

Die Betreuung und Unterbringung der Eltern im stationären Bereich erfolgt auf der Grundlage des §§ 53-54 SGB XII.
Das Jugendamt betrachtet die Unterbringung des Kindes gemeinsam mit den Eltern als "Heim und sonstige Wohnform" und übernimmt die notwendigen Kosten auf Grundlage des § 34 SGB VIII(KJHG).
Die Kosten im ambulanten Bereich werden für die Erwachsenen im Rahmen der Eingliederungshilfe (betreutes Wohnen) gemäß §§ 53-54 SGB XII nach Feststellung des entsprechenden Hilfebedarfs übernommen. Die Hilfe für die Kinder erfolgt in Form von sozialpädagogischer Familienhilfe (SPFH) gemäß § 31 SGB VIII (KJHG).

In Absprache mit den Familien finden das ganze Jahr lang Freizeitangebote statt wie zum Beispiel:

  • Ausflüge in den Zoo, an den Badesee, zu Indoor-Spielplätze oder Parkanlagen
  • Kino-, Konzert-, Museums- und Schwimmhallenbesuche
  • jahreszeitliche Bastelangebote und Feste
  • gemeinsame Back- und Kochangebote
  • Grill- und Lagerfeuerabende
  • Geburtstagsfeiern
  • Urlaubsfahrten innerhalb und außerhalb von Deutschland

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