Betreutes Wohnen
AWO Betreuungsdienste gGmbH
Anschrift
Wohn- und Betreuungverbund Potsdam
Begleitete Elternschaft Friesack

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Begleitete Elternschaft Friesack
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Betriebsleitung

Annika Gantikow
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Literaturhinweise und Rechtsfragen
Unser Schwerpunkt liegt in der Begleiteten Elternschaft.
Diese Hilfeform stellt unserer Erfahrung nach in vielen Fällen deshalb ein geeignetes Angebot dar, weil es einerseits geistig beeinträchtigten Eltern ein Zusammenleben mit ihren Kindern ermöglicht und andererseits einen begleiteten Rahmen bietet, der eine angemessene Förderung für Eltern und Kind absichert. Inhaltlich steht die Stärkung der Versorgungs- und Erziehungskompetenzen der Eltern, in der alltäglichen Arbeit, im Vordergrund.
Die Betreuung und Unterbringung der Eltern im stationären Bereich erfolgt auf der Grundlage des §§ 53-54 SGB XII.
Das Jugendamt betrachtet die Unterbringung des Kindes gemeinsam mit den Eltern als "Heim und sonstige Wohnform" und übernimmt die notwendigen Kosten auf Grundlage des § 34 SGB VIII(KJHG).
Die Kosten im ambulanten Bereich werden für die Erwachsenen im Rahmen der Eingliederungshilfe (betreutes Wohnen) gemäß §§ 53-54 SGB XII nach Feststellung des entsprechenden Hilfebedarfs übernommen. Die Hilfe für die Kinder erfolgt in Form von sozialpädagogischer Familienhilfe (SPFH) gemäß § 31 SGB VIII (KJHG).
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