Betriebsrat des AWO Bezirksverbandes Potsdam e.V.

Betriebsräte
AWO Bezirksverband Potsdam e.V.

Anschrift

Betriebsrat des AWO Bezirksverbandes Potsdam e.V.
Babelsberger Straße 12
14473 Potsdam

Kontakt

FAX +49 331 20076361


Öffnungszeiten

Betriebsratssitzungen: 14tägig mittwochs (ungerade Wochen) ab 09:00 Uhr im Betriebsratsbüro.

Wenn Ihr persönlichen Gesprächsbedarf habt, könnt Ihr jederzeit, am besten per E-Mail oder telefonisch einen Termin mit uns vereinbaren.

Willkommen in der Einrichtung
Betriebsrat des AWO Bezirksverbandes Potsdam e.V.

Bodo Awizio

Betriebsratsmitglied

Sebastian Fischer

Stv. Betriebsratsvorsitzender

Katja Otto

Dipl.-Sozialarbeiterin, Suchttherapeutin (VDR)

Anke Sommermann

Betriebsratsmitglied

Wir sind Ansprechpartner*innen für alle Arbeitnehmer des AWO Bezirksverbandes Potsdam e.V. jedoch nicht für die Tochtergesellschaften des Bezirksverbandes. Welche Einrichtungen das konkret sind erfahrt ihr im Organigramm des AWO Bezirksverbandes Potsdam e.V unter dem Reiter "Einrichtungen des AWO Bezirksverband Potsdam"

Zum Teil haben die Tochtergesellschaften auch Betriebsräte, diese werden sich in Kürze selbst auf der AWO Internetseite präsentieren.

Die Grundlage unserer Arbeit ist das Betriebsverfassungsgesetz. In der derzeitigen Besetzung sind wir seit März 2016 aktiv, die Amtsperiode läuft noch bis Frühjahr 2022. Wer sich für eine Mitarbeit im Betriebsrat interessiert, kann mit seinen Fragen auf uns zu kommen.

Betriebsrat – ist ein Ehrenamt, für das der Ehrenamtliche von der Erwerbsarbeit vom Arbeitgeber freizustellen ist. Damit man dieses Ehrenamt auch nach bestem Wissen und Gewissen ausüben kann, besteht die Möglichkeit sich fortzubilden. Für diese Fortbildungen wird man von der Arbeit freigestellt. Über Grundseminare hinaus bietet u.a. die Gewerkschaft viele weitere Fortbildungen an, die je nach Notwendigkeit im Betrieb besucht werden können.

Den Tarifvertrag und die mit geltenden Dokumente sind in unserem Intranet "Meine AWO" bei der Seite der Personalabteilung für die Teilbetriebe zu finden.

Aktuell leider keine Termine


Welche Aufgaben hat der Betriebsrat?

  • Zu den allgemeinen Aufgaben des Betriebsrates gehört es unter anderem, darüber zu wachen, dass die zugunsten des Arbeitnehmers geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen angewendet werden.
  • Der Betriebsrat vertritt Arbeitnehmer/innen gegenüber dem Arbeitgeber, u.a. ist er in der Mitbestimmung bei sozialen Angelegenheiten: betriebliche Ordnung, Lage der Arbeitszeit, Veränderung der Arbeitszeit, Arbeitsentgelt, Urlaub, Datenschutz, Lohngestaltung, Mehrarbeit.
  • Weiterhin hat der Betriebsrat Mitspracherecht bei personellen Angelegenheiten: Stellenausschreibung, Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung, Versetzung, Kündigung u.a.
  • Der Betriebsrat fördert die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit, die Gleichbehandlung u.a. von Frau und Mann, die Eingliederung Schwerbehinderter und sonstiger schutzbedürftiger Personen.
  • Der Betriebsrat beachtet Vorgaben zum Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und fördert die Umsetzung und Verbesserung im Betrieb. Der Betriebsrat kann vermittelnd tätig werden z. B. bei einem Konflikt zwischen Arbeitnehmern mit dem Ziel der Wahrung des Betriebsfriedens.
 

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