Betriebsräte
AWO Bezirksverband Potsdam e.V.
Anschrift
Öffnungszeiten
Die Betriebsratssitzungen finden 14tägig mittwochs (ungerade Wochen) von 09:00 bis 12:00 Uhr im Betriebsratsbüro statt.
Individuelle Absprachen sind möglich. Wenn Ihr persönlichen Gesprächsbedarf habt, könnt Ihr jederzeit, am besten per E-Mail oder telefonisch einen Termin mit uns vereinbaren.
Willkommen in der Einrichtung
Betriebsrat des AWO Bezirksverbandes Potsdam e.V.
Wir sind Ansprechpartner*innen für alle Arbeitnehmer des AWO Bezirksverbandes Potsdam e.V. jedoch nicht für die Tochtergesellschaften des Bezirksverbandes.
Über Uns
Wir sind Ansprechpartner*innen für alle Kolleginnen und Kollegen des Betriebsteil 2 des AWO Bezirksverbandes Potsdam e.V.
Zum Betriebsteil 2 gehören die Schulen, die Beratungsstellen, die Wohnungslosen-und Eingliederungshilfen, die Begegnungsstätten und Bürgerhäuser.
Zum Teil haben die Tochtergesellschaften auch Betriebsräte, diese werden sich selbst auf der AWO Internetseite präsentieren.
Die Grundlage unserer Arbeit ist das Betriebsverfassungsgesetz. In der derzeitigen Besetzung sind wir seit Mai 2022 aktiv, die Amtsperiode läuft noch bis Frühjahr 2026. Wer sich für eine Mitarbeit im Betriebsrat interessiert, kann mit seinen Fragen auf uns zukommen.
Betriebsrat – ist ein Ehrenamt, für das der Ehrenamtliche von der Erwerbsarbeit vom Arbeitgeber freizustellen ist. Damit man dieses Ehrenamt auch nach bestem Wissen und Gewissen ausüben kann, besteht die Möglichkeit sich fortzubilden. Für diese Fortbildungen wird man von der Arbeit freigestellt. Über Grundseminare hinaus bietet u.a. die Gewerkschaft viele weitere Fortbildungen an, die je nach Notwendigkeit im Betrieb besucht werden können.
Den Tarifvertrag und die mit geltenden Dokumente sind in unserem Intranet "Meine AWO" auf der Seite der Personalabteilung für die Teilbetriebe zu finden.
Lage
Kontaktpersonen vor Ort
Anke Sommermann
Ansprechpartner*innen vor Ort
Bodo Awizio
Sebastian Fischer
Katja Otto
Anke Sommermann
Downloads
Welche Aufgaben hat der Betriebsrat?
- Zu den allgemeinen Aufgaben des Betriebsrates gehört es unter anderem, darüber zu wachen, dass die zugunsten des Arbeitnehmers geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen angewendet werden.
- Der Betriebsrat vertritt Arbeitnehmer/innen gegenüber dem Arbeitgeber, u.a. ist er in der Mitbestimmung bei sozialen Angelegenheiten: betriebliche Ordnung, Lage der Arbeitszeit, Veränderung der Arbeitszeit, Arbeitsentgelt, Urlaub, Datenschutz, Lohngestaltung, Mehrarbeit.
- Weiterhin hat der Betriebsrat Mitspracherecht bei personellen Angelegenheiten: Stellenausschreibung, Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung, Versetzung, Kündigung u.a.
- Der Betriebsrat fördert die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit, die Gleichbehandlung u.a. von Frau und Mann, die Eingliederung Schwerbehinderter und sonstiger schutzbedürftiger Personen.
- Der Betriebsrat beachtet Vorgaben zum Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und fördert die Umsetzung und Verbesserung im Betrieb. Der Betriebsrat kann vermittelnd tätig werden z. B. bei einem Konflikt zwischen Arbeitnehmern mit dem Ziel der Wahrung des Betriebsfriedens
Aktuelles
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