Betriebsräte des AWO Bezirksverband Potsdam e.V.
Betriebsrat
- Zu den allgemeinen Aufgaben des Betriebsrates gehört es unter anderem, darüber zu wachen, dass die zugunsten des Arbeitnehmers geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen angewendet werden.
- Der Betriebsrat vertritt Arbeitnehmer/innen gegenüber dem Arbeitgeber, u.a. ist er in der Mitbestimmung bei sozialen Angelegenheiten: betriebliche Ordnung, Lage der Arbeitszeit, Veränderung der Arbeitszeit, Arbeitsentgelt, Urlaub, Datenschutz, Lohngestaltung, Mehrarbeit.
- Weiterhin hat der Betriebsrat Mitspracherecht bei personellen Angelegenheiten: Stellenausschreibung, Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung, Versetzung, Kündigung u.a.
- Der Betriebsrat fördert die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit, die Gleichbehandlung u.a. von Frau und Mann, die Eingliederung Schwerbehinderter und sonstiger schutzbedürftiger Personen.
- Der Betriebsrat beachtet Vorgaben zum Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und fördert die Umsetzung und Verbesserung im Betrieb. Der Betriebsrat kann vermittelnd tätig werden z. B. bei einem Konflikt zwischen Arbeitnehmern mit dem Ziel der Wahrung des Betriebsfriedens.
Betriebsräte
Angstbesetzter und schwerwiegender
Neueste Dunkelfeldstudie: Digitale Gewalt fester Bestandteil häuslicher Gewalt
Gewalt in Beziehungen findet zunehmend auch im digitalen Raum statt. Dies belegt die am heutigen Dienstag vom Bundeskriminalamt veröffentlichte aktuelle Dunkelfeldstudie zu Gewalterfahrungen innerhalb und außerhalb von (Ex)Partnerschaften. Digitale Gewalt sei dabei keine Randerscheinung, sondern häufig eine Erweiterung und Fortsetzung analoger Gewaltformen wie psychischer Gewalt, Stalking oder sexueller Belästigung.