Die Fortschreibung des Aktionsplans zur Umsetzung der Behindertenrechtskonventionen der Vereinten Nationen (kurz: UN-BRK) im AWO Bezirksverband Potsdam e.V. liegt jetzt vor. Bereits im Jahr 2016 hat die Potsdamer Arbeiterwohlfahrt einen Aktionsplan beschlossen, der nach Auswertung der bisherigen Wirksamkeit nun um neue Inklusionsmaßnahmen erweitert wurde. Wie schon der erste Aktionsplan ist auch die erweiterte Auflage in schwerer und Leichter Sprache verfasst.
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Der AWO Bezirksverband Potsdam e.V. geht dabei vom erweiterten Inklusionsbegriff aus – das bedeutet, dass mit unseren Maßnahmen im Aktionsplan nicht nur Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht wird, sondern die Maßnahmen alle Menschen einschließen.
Fünf Handlungsfelder festgelegt
Für den ersten Aktionsplan von 2016 wurden fünf Handlungsfelder bestimmt: Partizipation, Bewusstseinsbildung, AWO als Arbeitgeber, Barrierefreiheit und Netzwerkarbeit. Jedem Handlungsfeld wurden entsprechende Ziele und Maßnahmen zugeordnet. Umsetzung und Erreichung der Maßnahmen und Ziele überprüft die AG Inklusion. Die verbandsübergreifende Arbeitsgruppe setzt sich zusammen aus Leitungskräften der Tochtergesellschaften, Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle des AWO Bezirksverbandes Potsdam e.V., Mitarbeiter*innen und Bewohner*innen der AWO Betreuungsdienste gGmbH sowie der Mitarbeiterin eines Projektes im Feld Inklusion. Die Struktur des Aktionsplans wurde auch für die Fortschreibung beibehalten. Sie wird ergänzt durch einen Abschnitt zu den bereits erreichten Zielen in jedem Handlungsfeld.
Der Aktionsplan ist außerdem Teil des Qualitätsmanagements und findet in den Betrieben, Einrichtungen und Geschäftsstellen des AWO Bezirksverbandes Potsdam e.V. und seiner Tochtergesellschaften Berücksichtigung.
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06.01.2021 17:00
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