Damit könnten Personen wieder schneller „geschäftsaktiv“ werden, sagt die Schuldnerberaterin, die aus ihrer Praxis Fälle kennt, in denen Ratsuchende mehrere Jahre kein Mobiltelefon erhielten, weil sie aufgrund der Dateneinträge als unzuverlässige Vertragspartner galten.
Im gleichen Urteil hatte das EuGH in Luxemburg den so genannten Schufa-Score als unzulässig eingestuft. Das bisherige Datensammeln und die bundesweite Bewertung von Kunden, so wie es die Schufa seit Jahren praktiziere, verstoße gegen das europäische Datenschutzrecht, entschied der Europäische Gerichtshof heute. Jedenfalls dann, wenn die Bewertung, das sogenannte Scoring, das entscheidende Kriterium dafür sei, ob ein Kunde zum Beispiel einen Kredit oder einen günstigen Stromvertrag bekomme.