Seit Mai 2024 können Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) über sogenannte Bezahlkarten ausgezahlt werden. Mit Ausnahme von Berlin wurde diese in zahlreichen Landkreisen und Kommunen in allen anderen Bundesländern bereits eingeführt.
Mit der Karte erhalten geflüchtete Menschen einen Teil der ihnen zustehenden Leistungen als Guthaben – allerdings mit Einschränkungen. So seien Barabhebungen häufig auf 50 Euro pro Person und Monat beschränkt, Lastschriftverfahren oft ausgeschlossen oder nur nach Freigabe durch das Amt möglich und in vielen kleineren Läden werde die Karte als elektronisches Zahlungsmittel nicht akzeptiert, zeigt die AWO-Analyse. Des weiteren könnten Bezahlkarten-Inhaber keine Überweisungen tätigen, nicht per Paypal zahlen oder Kleinanzeigen-Käufe tätigen.
Jede Repression, die von den politischen Entscheidern in den Landkreisen in den Auftrag zur Umsetzung der Digitalen Kartenlösung eingeschrieben worden sei, koste, sagt Wiebke Bartelt, Referentin für Migration beim AWO Bezirksverband Potsdam e.V. und Mitautorin des vorliegenden Positionspapiers.