Immer mehr Menschen geraten durch die Pandemie und steigende Preise in finanzielle Not. Im ersten Halbjahr 2021 verzeichneten die gemeinnützigen Schuldnerberatungsstellen im Vergleich zum Aufkommen vor der Pandemie einen deutlichen Anstieg der Anfragen nach Beratung. Das ergab eine bundesweite Umfrage der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV).
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Bei über Zwei Drittel der Beratungsstellen erhöhte sich die Anzahl der Anfragen. Bei fast der Hälfte betrug der Anstieg zwischen zehn und 30 Prozent, knapp ein Fünftel beobachtete sogar eine Zunahme um mehr als 30 Prozent. Insgesamt beteiligten sich 461 der mehr als 1000 Beratungsstellen an der Umfrage. „Eine Zeit lang konnten sich viele Menschen, die durch die Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind, mit Erspartem oder Hilfe von Familie und Freunden über Wasser halten. Aber lange kann sowas nicht gehen“, so Aline Liebenow, Leiterin der Beratungsstelle für Überschuldete des AWO Bezirksverbandes Potsdam e.V.
In vielen Fällen waren fällige Kredite, Miet- und Energieschulden der Grund für eine Anfrage. 15 Prozent der Beratungsstellen wurden wegen einer Pfändung der Corona-Hilfe aufgesucht. Viel mehr Menschen erkundigen sich nach einem Pfändungsschutzkonto und brauchen Hilfe beim Ausfüllen der notwendigen Bescheinigung. „Diese Zahlen sind alarmierend, wenn man weiß, dass die Energiepreise nach dem Befragungszeitraum noch einmal richtig gestiegen sind“, so Liebenow. „Das lässt nichts Gutes für das Ende des Jahres ahnen.“
Laut der Umfrage der AG SBV gab es einen Informationsbedarf von (Solo-) Selbstständigen in 44% der Beratungsstellen, von Personen in Kurzarbeit in 41% und von Arbeitslosen in 21% der Beratungsstellen. „Die Menschen sind auf kompetente Unterstützung angewiesen, um den Weg aus der Überschuldung zu finden. Die Beratungsstellen sind aber am Limit und brauchen dringend Verstärkung“, so Liebenow. Zusätzlich zu einer Aufstockung der Mittel für die Schuldnerberatung fordert der AWO Bezirksverband Potsdam e.V. ein allgemeines Recht auf kostenfreie Schuldnerberatung. Ob ein Betroffener Anspruch auf Schuldnerberatung hat, hängt aktuell davon ab, in welchem Bundesland, in welcher Kommune und teils zu welcher Einrichtung er geht.
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