Im kommenden September und Oktober gibt es den sogenannten Corona-Kinderbonus. Die Einmal-Zahlung von 200 Euro im ersten und 100 Euro im zweiten Monat erhalten alle Kinder, für die für mindestens einen Kalendermonat im Jahr 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht.
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Das Geld wird anrechnungsfrei auf andere Sozialleistungen wie Wohngeld, ALG I oder ALG II ausgezahlt. Damit erhalten Hartz IV-Kinder zum ersten Mal Kindergeld. Normalerweise wird nämlich diese Familienkassen-Leistung auf die Hartz IV Leistungen angerechnet und der Regelsatz entsprechend gekürzt.
Bonus Teil des Corona-Konjukturpakets vom Bund
Der Kinderbonus ist Teil des Corona-Konjunkturpakets der Bundesregierung. Familien erhalten ihn als eine finanzielle Hilfe, da sie durch die Corona-Krise besonderen Belastungen ausgesetzt waren und teilweise noch sind. Für den Bonus gelten im Wesentlichen die Vorschriften, die auch für das Kindergeld Anwendung finden. Die Sonderzahlung erfolgt automatisch, also ohne gesonderte Antragstellung.
Wer weitere Fragen zu Familienunterstützenden Leistungen wie zum Beispiel dem Bundesteilhabegesetz (BUT) hat, kann sich an das Büro KinderMut vom AWO Bezirksverband Potsdam e.V. wenden.
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