Aktuelles Urteil des BGH schützt Mittellose
Gebühren für Basiskonto müssen angemessen sein
Das Basiskonto oder auch „Konto für Jedermann“ genannt ist eines, das jedem kontolosen und schutzbedürftigen Verbraucher Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr gewähren soll. Die Umsetzung der Gewährung geht auf die europäische Zahlungsdienstrichtlinie vom 19.06.2016 zurück. Das heißt: jeder Verbraucher hat ein Recht auf dieses Konto. In den meisten Fällen sind nämlich kontolose und schutzbedürftige Verbraucher auch mittellos.
Trotzdem nutzten in der Vergangenheit viele Banken das aus und veranschlagten horrende Gebühren für die Einrichtung eines solchen Kontos. Im vorliegenden Fall hat die Verbraucherzentrale Bundesverband die Deutsche Bank verklagt.
„Durch das Urteil wird es in der Praxis nun schwieriger für die Banken“, erklärt Aline Liebenow, Leiterin der AWO Beratungsstellen für Überschuldete in Potsdam-Mittelmark und dem Havelland. Die Schuldnerberaterin bedankt sich bei der Verbraucherzentrale für ihr Engagement und fordert gleichzeitig alle Verbraucherinnen und Verbraucher auf, sich gegen ungerechtfertigte Gebühren zu wehren. Ob womöglich ein Anspruch auf Rückvergütung besteht, ist noch zu klären.
Die Beratungsstelle des AWO Bezirksverbandes Potsdam e.V. steht Ratsuchenden immer montags bis donnerstags, jeweils von 9:00 bis 16:00 Uhr unter der Telefonnummer 03327 5737280 zur Verfügung.