"Kaltschnäutzigkeit" zum Existenzminimum macht sprachlos
Ein Existenzminimum ist ein MINIMUM.
Wie viel Existenz darf man denn abschneiden: Den Groschen Rücklage, wenn mal die Waschmaschine kaputt geht? Die Fußballschuhe für wachsende Kinderfüße? Den Apfel oder den Joghurt zum Frühstück?
Wir hatten gehofft, dass durch das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vor einigen Wochen zu den HARTZ 4 – Sanktionen ein erster Schritt zur Abschaffung dieser menschenunwürdigen Regelungen getan wurde.
Heute können wir kaum glauben, was die Süddeutsche Zeitung über einen Entwurf des Bundesarbeitsministeriums zur Umsetzung dieses Urteil berichtet: Obwohl das BVerfG Sanktionen von mehr als 30 % grundsätzlich als unzulässig und niedrigere Sanktionen auch nur unter Abwägung der Folgen für den einzelnen Betroffenen als zulässig ansieht, sollen nun über einen bösartigen Taschenspielertrick Menschen weiter um ihr Existenzminimum betrogen werden.
Man will einzelne Sanktionen einfach addieren, so dass im Einzelfall (wenn z.B. 10 % Sanktionen mit einer 30 % Sanktion zusammenfallen) sehr wohl Kürzungen um mehr als 30 % entstehen können. Diese Kaltschnäuzigkeit macht sprachlos. Soll dies das Weihnachtsgeschenk für die Ärmsten in unserer Gesellschaft werden? Eine Gemeinschaft wird gemessen am Wohlergehen des Schwächsten!