Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss, der jenen gewährt werde, die keine anderen Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Bafög erhielten. In den genannten Leistungen sei nämlich bereits ein Mietzuschuss mit einberechnet. Wohngeld wird nämlich als Zuschuss nur an Haushalte gezahlt, deren Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze liege.
Diese Gruppe machte etwa zehn Prozent der Personen, die sie betreuten, aus, so Wohnhilfe-Beraterin Schweiger. Bisher sei deshalb wohl eine Antragswelle – übrigens auch bei der allgemeinen Sozialberatung in Teltow, mit der der „Laden“ kooperiert – ausgeblieben. „Da muss man in einem halben Jahr mal schauen, was zusammengekommen ist“, sagt die Einrichtungsleiterin. Sie selbst nutzt in ihrer Arbeit vor Antragstellung den Online-Wohngeldrechner oder gebe entsprechende Hinweise an die gesetzlichen Betreuer*innen.
Wer unsicher ist, solle in jedem Fall zunächst ALG II beantragen, weil hier die Behörde in Vorleistung gehe. Kommt dann doch der Bescheid über einen Wohngeldzuschuss, erstatteten sich die Ämter untereinander die Kosten, so Sozialarbeiterin Schweiger.