Über die Reform des Wohngeld-Gesetzes
Kein „Bürokratie-Monster“, sondern gezielte Hilfe
Über die Reform des Wohngeld-Gesetzes
Seit 1. Januar 2023 gibt es das Wohngeld plus. Plus deshalb, weil der Personenkreis der Berechtigten erweitert wurde und weil der staatliche Mietzuschuss um eine Heizkostenkomponente erweitert wurde. Damit reagierte das für die Wohngeld-Reform zuständige Bundesbauministerium auf Inflation und steigende Lebensunterhaltungs- und Energiekosten. Mit der Ausweitung des Wohngeldes solle vor allem armen Haushalten gezielt geholfen werden, ließ die Bundesregierung verlautbaren.
Die Berechnung der Zuweisungen sowie die erwartete steigende Anzahl an Antragsteller*innen macht einen hohen bürokratischen Aufwand notwendig, was dem reformierten Gesetz bereits den Titel „Bürokratie-Monster“ einbrachte. „Zu Unrecht“, sagt Angela Schweers, Vorstandsvorsitzende des AWO Bezirksverband Potsdam e.V.. Sie verteidigt das Wohngeld plus als „gute Sache, die gezielt den Menschen Hilfe zukommen lässt, die sie brauchen und das in maßgeblicher Höhe“. Allein 1,4 Millionen Haushalte in Deutschland erhielten jetzt durch die Reform erstmals oder wieder Anspruch auf Wohngeld, heißt es auf der Webside des Bundes. Und weiter: Hierzu zählten Haushalte mit einem geringen Einkommen – vor allem Familien, Alleinerziehende sowie Seniorinnen und Senioren.
Die Leiterin der AWO Ambulante Wohn- und Wiedereingliederungshilfe „Der Laden“, Anne Schweiger, findet an der Reform gut, dass jetzt zur Wohngeldberechnung die Warmmiete statt der Kaltmiete zugrunde gelegt werde. So könnten nun beispielsweise Menschen mit kleiner Rente ihr Einkommen aufstocken. Die meisten ihrer Klient*innen gehörten aber nicht zu den Anspruchsberechtigten, sagt Anne Schweiger.
Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss, der jenen gewährt werde, die keine anderen Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Bafög erhielten. In den genannten Leistungen sei nämlich bereits ein Mietzuschuss mit einberechnet. Wohngeld wird nämlich als Zuschuss nur an Haushalte gezahlt, deren Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze liege.
Diese Gruppe machte etwa zehn Prozent der Personen, die sie betreuten, aus, so Wohnhilfe-Beraterin Schweiger. Bisher sei deshalb wohl eine Antragswelle – übrigens auch bei der allgemeinen Sozialberatung in Teltow, mit der der „Laden“ kooperiert – ausgeblieben. „Da muss man in einem halben Jahr mal schauen, was zusammengekommen ist“, sagt die Einrichtungsleiterin. Sie selbst nutzt in ihrer Arbeit vor Antragstellung den Online-Wohngeldrechner oder gebe entsprechende Hinweise an die gesetzlichen Betreuer*innen.
Wer unsicher ist, solle in jedem Fall zunächst ALG II beantragen, weil hier die Behörde in Vorleistung gehe. Kommt dann doch der Bescheid über einen Wohngeldzuschuss, erstatteten sich die Ämter untereinander die Kosten, so Sozialarbeiterin Schweiger.