Es ist fatal für ihre Psyche, wenn Kinder und Jugendliche aus armen Familien immer wieder zu Außenseitern und Außenseiterinnen werden, obwohl sie für ihre Situation nichts können. Nicht selten kompensieren Jugendlichen ihren materiellen Mangel, in dem sie sich selbst von gemeinsamen Aktivitäten ausschließen. Dann fällt es nicht so auf.
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Mit der Umstellung von der Sozialhilfe, die proaktiv Menschen in besonderen schwierigen Lebenslagen unterstützte, auf das sogenannte Hartz-IV-System, wurde ein System der Armut geschaffen und verfestigt, in dem auch viele Jugendliche gefangen sind.
Ein Beispiel unter vielen: Für den Gaststätten- oder Imbiss-Besuch ist im Regelsatz für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren ein monatlicher Betrag von 5,21 Euro und für Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren von 6,95 Euro vorgesehen.
Kein gemeinsamer Döner nach Schulschluss
Während sich andere in ihrem Alter wie selbstverständlich im Strandbad Pommes oder nach Schulschluss gemeinsam schnell einen Döner oder eine Leckerei vom Bäcker holen, bleiben ihnen nur Ausreden oder vorzeitiges Nach-Hause-Gehen. Und für eine gelegentliche Essenseinladung von einem Freund möchte man sich ja auch mal mit einer Gegeneinladung bedanken. Das ist mit dem Regelsatz aussichtlos. Der reicht gerade für einen Imbiss im Monat für sich allein, ein Gaststättenbesuch ist nahezu ausgeschlossen. Das ist das Gegenteil von unbeschwert aufwachsen.
Wir werden in den kommenden Tagen weitere Beispiele bringen, die aufzeigen, dass sich die Regelsätze nicht an den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen orientieren und an der Realität vorbeigehen. Wir fordern ein Umdenken: Weg von der Kontroll- und Abwehrpraxis der Jobcenter und der Bundesagentur für Arbeit, zurück zu einem echten sozialen Wohlfahrtsstaat, in dem den Menschen solidarisch und unbürokratisch die Unterstützung zukommt, die sie zur Bewältigung ihrer persönlichen Notlage brauchen. Gegen Kinderarmut, für echte Chancengleichheit.
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17.08.2020 14:45
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