Die Landesregierung Brandenburg plant eine „Elternbeitragsentlastung im Rahmen des Brandenburg-Pakets“ für die Zeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2024. Der Landtag wird vermutlich erst in seiner Plenarsitzung am 16.12.2022 darüber beraten.
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Was ist nach heutigem Stand geplant:
Die Elternbeitragsfreiheit soll ab 01.01.2023 für alle Familien mit einem Jahresnettoeinkommen bis zu 35.000,- Euro gelten.
Für Familien mit einem Jahresnettoeinkommen über 35.000,00 Euro bis zu 55.000,- Euro sollen begrenzte Elternbeitragshöhen vorgegeben werden.
Die Grundlage für die Berechnung der neuen Elternbeiträge ist das Jahresnettoeinkommen des Jahres 2022
Jahresnettoeinkommen über 55.000 € sind von der Änderung des Gesetzes leider nicht betroffen.
Wir wurden durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg über folgende geplante Zeitschiene zur Umsetzung des „Brandenburg-Pakets“ informiert:
Die Umsetzung der Elternbeitragsentlastungen durch die Einrichtungsträger soll bis zum 28.02.2023 erfolgen. Die Elternbeiträge werden dann rückwirkend zum 01.01.2023 angepasst.
Die in diesem Zeitraum ggf. geleisteten Überzahlungen aus Elternbeiträgen werden bis spätestens zum 31.03.2023 erstattet.
Nächste Schritte, wenn der Beschluss im Landtag am 16.12.2022 erfolgt:
Wir benötigen im Laufe des Monats Januar 2023 die Einkommensunterlagen der Eltern für das Jahr 2022. Reichen Sie diese bitte schnellstmöglich in der Elternbeitragsverwaltung, Neuendorfer Straße 39a in 14480 Potsdam oder in der Einrichtung direkt ein.
Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, finden Sie in beiliegender Checkliste.
Mit diesen Nachweisen erfolgt die Prüfung der Beitragsfreiheit. Bei allen Eltern über 35.000 Euro Jahresnettoeinkommen vergleichen wir die bisherigen Höhe des Beitrags nach unserer EBO mit den im Gesetz geplanten Beiträgen. Würde der Elternbeitrag bei uns niedriger ausfallen, würde dieser beibehalten.
Sobald Entscheidungen im Landtag getroffen sind, werden wir zeitnah an dieser Stelle wieder informieren.
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