Artikel vom 09.12.2019
Rückzahlung von Elternbeiträgen aus den Jahren 2015 - 2018
Liebe Familien, liebe Sorgeberechtigte,
wir freuen uns sehr darüber, dass die Landeshauptstadt Potsdam die freiwillige Teilrückerstattung von Elternbeiträgen beschlossen hat. Wir als AWO Kinder- und Jugendhilfe gGmbH haben uns bereit erklärt, diese Auszahlungen für die Stadtverwaltung zu übernehmen.
Mit diesen Informationen möchten wir Ihnen unsere Vorgehensweise erläutern. Voraussetzung ist, Sie haben einen Antrag eingereicht oder tun dieses bis zum 31.12.2019 (Antragsschluss).
Ich habe meinen Antrag (schon vor längerer Zeit) eingereicht und habe eine Eingangsbestätigung erhalten.
- Dann ist Ihr Antrag eingegangen und wird bearbeitet. Die Abarbeitung erfolgt nach dem Posteingangsdatum.
Ich habe keine Eingangsbestätigung erhalten.
- Dann schreiben Sie bitte eine Email an:
rygreaorvgent-ehrpxmnuyhat@njb-cbgfqnz.qr
mit dem Betreff: Kundennummer/Name des Kindes/Einrichtung – keine Eingangsbestätigung erhalten.
Die Emails werden zeitnah durch die Mitarbeiter*innen bearbeitet und Sie erhalten immer eine Antwort.
Inzwischen liegen ca. 2.500 Anträge vor. Erst im September 2019 waren die Voraussetzungen für deren Bearbeitung erfüllt. Davon haben wir bereits ca. 700 Anträge bearbeitet und die Beträge an die Eltern ausgezahlt.
Die individuelle Prüfung jedes Einzelfalls über die Jahre 2015 bis Juli 2018 auf die Änderungen in den familiären und Einkommensverhältnissen, der Wechsel von Einrichtungen sowie der Abgleich mit offenen Zahlungen sind arbeitsintensive Prozesse.
Sie können davon ausgehen, dass die Bearbeitung bis ins neue Jahr 2020 andauern wird. Wir haben alle Maßnahmen getroffen, um die Auszahlungen schnellstmöglich vorzunehmen. Wir können nicht im Einzelfall den voraussichtlichen Zeitpunkt der Auszahlung benennen.
Wir bitten Sie um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Frenkler
AWO Kinder- und Jugendhilfe Potsdam gGmbH