Beratungsstrukturen und Umsetzung stärken
Niedrigschwelliger Rechtsschutz allein reicht nicht aus. Betroffene werden auch künftig Unterstützung benötigen, um ihre Rechte tatsächlich wahrnehmen zu können. Spezialisierte Beratungsstellen leisten hier einen unverzichtbaren Beitrag: Sie stabilisieren Betroffene, sichern Beweise und begleiten Verfahren.
Zugleich können sie Fachkräfte in Justiz und Strafverfolgung sensibilisieren und unterstützen. Eine enge interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Beratung, Justiz und Plattformen ist daher entscheidend und muss politisch mitgedacht sowie strukturell abgesichert werden.
Derzeit fehlt es jedoch an ausreichend ausgebauten und verlässlich finanzierten Unterstützungsstrukturen. Bestehende Angebote, wie die von Stefanie Hubig erwähnte Organisation HateAid, sind bereits stark ausgelastet und lange nicht ausreichend vorhanden. Es braucht daher dringend einen flächendeckenden Ausbau regionaler, spezialisierter Beratungsstellen.
Auch die Justiz steht vor Kapazitätsgrenzen. Gerade bei digitaler Gewalt ist jedoch schnelles Handeln essenziell. Der angekündigte Ausbau personeller Ressourcen ist notwendig, bleibt bislang aber unkonkret.
Fazit
Der Gesetzentwurf setzt ein wichtiges Signal: Digitale Gewalt wird als ernstzunehmende Form von Gewalt anerkannt und rechtlich gestärkt verfolgt. Damit wird eine zentrale Grundlage für besseren Schutz geschaffen.
Damit diese Verbesserungen jedoch in der Praxis wirksam werden, braucht es ergänzend nachhaltige Investitionen in Beratungsstrukturen, personelle Ressourcen bei Polizei und Justiz und interdisziplinäre Zusammenarbeit. Nur so kann sichergestellt werden, dass Betroffene nicht nur formal Rechte erhalten, sondern tatsächlich wirksam geschützt und unterstützt werden.