Stromsperrungen verhindern Teilhabe

Artikel vom 11.06.2021

Stromsperrungen verhindern Teilhabe

Die hohen Kosten für Strom in Deutschland sind nur unzureichend in der Regelversorgung abgebildet. Die Folge: Empfänger von Regelleistungen sind besonders häufig von Stromsperrungen betroffen. Allein im Land Brandenburg werden jährlich rund 7000 Haushalten der Saft abgedreht, 2018 waren es laut Medienberichten 7117 Fälle.


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Laptop und Handy, das abendliche Licht, der Fernseher: Viele Alltagsgeräte verbrauchen Strom und die Energie aus der Steckdose ist in Deutschland im Vergleich zu den anderen EU-Staaten besonders teuer. Daran wird sich wahrscheinlich in den kommenden Jahren bedingt durch die Maßnahmen zum Klimaschutz (z.B. E-Autos) auch nichts ändern. Die hohen Kosten für Strom sind aber nur unzureichend in der Regelversorgung abgebildet. Die Folge: Empfänger von Regelleistungen sind besonders häufig von Stromsperrungen betroffen. Allein im Land Brandenburg werden jährlich rund 7000 Haushalten der Saft abgedreht, 2018 waren es laut Medienberichten 7117 Fälle.

Strom ist im Sozialgesetzbuch (SGB) als Pauschale enthalten. „Eine viel zu niedrige Pauschale, die nicht im geringsten dem Bedarf angepasst ist.“, sagt Aline Liebenow, Leiterin der Beratungsstelle für Überschuldete des AWO Bezirksverbandes Potsdam e.V. anlässlich der Aktionswoche Schuldnerberatung, die am heutigen Freitag zu Ende geht.  Letztlich können Familien, die ihre Stromrechnung aus welchen Gründen auch immer nicht mehr zahlen können, nicht mehr am allgemeinen gesellschaftlichen Leben teilhaben. Leidtragend sind einmal mehr die Kinder und Jugendlichen. Ohne Strom kein Home-Schooling, kein Handy etc.

Zwar wird derzeit eine Gesetzesänderung auf Bundesebene auf den Weg gebracht, die aber lediglich die erforderliche Anpassung an die seit Jahren kontinuierlich steigenden Strompreise darstellt. Für überschuldete Haushalte bedeutet dies letztlich nur einen Aufschub. Am Ende sind die Zahlungs-Rückstände durch die hohen Preise noch höher, wenn eine Strom-Sperre angedroht oder sogar durchgeführt wird. Die Anpassung bei den Bedarfsberechnungen führt nicht dazu, dass Sperren verhindert werden.

Wir fordern, dass die Übernahme von Stromschulden von der „Kann“- zur „Soll“-Bestimmung werden muss, Analog zu den Heizkosten. Der tatsächliche Verbrauch muss übernommen, die pauschale Berücksichtigung im Regelbedarf abgeschafft werden. Wir fordern zudem den Ausbau von Energiesparberatungsprogrammen, um Familien beim Stromsparen zu helfen.

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