Beratungsstellen
AWO Bezirksverband Potsdam e.V.
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Potsdam:
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Teltow (Planregion 1):
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Bad Belzig (Planregion 4)
TEL: +49 331 73041750/ -51
Brücker Landstraße 1, 14806 Bad Belzig
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Willkommen in der Einrichtung
Ambulante Wohn- und Eingliederungshilfe "Der Laden" Potsdam/Potsdam-Mittelmark
Das Hilfeangebot richtet sich an Alleinstehende, Lebensgemeinschaften und Familien, bei denen "besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten" gemäß § 67 SGB XII verbunden sind und die aus eigener Kraft nicht überwunden werden können.
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Gesetzliche Grundlage:
Das Hilfeangebot richtet sich an Alleinstehende, Lebensgemeinschaften und Familien, bei denen "besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten" gemäß § 67 SGB XII verbunden sind und die aus eigener Kraft nicht überwunden werden können.
Es handelt sich dabei um eine sozialpädagogische Beratung, Begleitung und Unterstützung.
Zu diesem Personenkreis zählen u. a. Menschen:
- die u. a. aus dem Obdachlosenheim und dem Familienhaus in eine eigene Wohnung ziehen wollen,
- Potsdamer BürgerInnen, die von einem Wohnungsverlust wegen Mietschulden und/oder mietwidrigem Verhalten bedroht sind,
- Menschen, die verdeckt obdachlos sind und bei Freunden oder Bekannten notdürftig leben,
- isoliert lebende alleinstehende Obdachlose in prekären Wohnverhältnissen.
Unsere Hilfe: Sozialpädagogische Beratung, Begleitung und Unterstützung in den unterschiedlichsten Lebensbereichen, z. B.:
- bei drohendem Wohnungsverlust durch Mietschulden oder mietwidrigem Verhalten,
- bei der Suche und Anmietung einer eigenen Wohnung,
- bei Antragstellung von Sozialleistungen und Begleitung zu Ämtern und Behörden,
- beim Umgang mit Geld und Schuldenregulierung,
- bei bestehender Suchtproblematik,
- bei gesundheitlichen Problemen,
- bei Schulden, Ausbildung und Beruf,
- bei Begegnung und Gestaltung der Freizeit,
- bei Lebens- und Haushaltsführung.
Ihre Motivation:
- ein Mindestmaß an selbstständiger Lebensführung und Wohnfähigkeit
- Motivation, die eigene Situation verändern zu wollen
- die Bereitschaft zur vertrauensvollen Zusammenarbeit
- Teilnahme an vereinbarten Gesprächen
Die Leistung der Ambulanten Wohnhilfe "Der Laden" der Arbeiterwohlfahrt ist für die Betroffenen kostenlos. Sie wird vom zuständigen Sozialamt finanziell unterstützt. Wir helfen auf Wunsch bei der Antragstellung.
Ambulant betreutes Wohnen für Erwachsene mit einer seelischen Behinderung nach § 53, 54 SGB XII i.V.m. § 55 SGB IX Pdm und PM
Das ambulant unterstützte Wohnen hat zum Ziel, den Leistungsempfängern eine weitgehend eigenständige Lebensführung in der eigenen Häuslichkeit und ihrem Umfeld unter Berücksichtigung der persönlichen Lebensperspektive und der Selbsthilfepotentiale zu ermöglichen und diese zu erhalten. Es handelt sich um Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.
Ziele der Leistungen sollen insbesondere sein:
- Beschaffung oder Erhalt einer angemessenen Wohnung
- Erwerb und Erhalt von Alltagskompetenzen sowie Ausbau vorhandener Fähigkeiten, Stärken, Kompetenzen
- Anbindung an das medizinische und sozialpsychiatrische Versorgungssystem und Inanspruchnahme dessen
- Erreichen von Behandlungsmotivation und Compliance in Bezug auf professionelle Hilfe
- Verbesserung der Lebensqualität und Ermöglichung selbstbestimmter Lebensgestaltung
- Erweiterung der psychosozialen und kommunikativen Kompetenzen und aktiver Umgang mit der Erkrankung
- Unterstützung zur selbständigen und aktiven Tages- und Freizeitgestaltung sowie der Sozialkompetenz durch lebenspraktische Kompetenzvermittlung
- Unterstützung bzgl. der Ausübung einer angemessenen Tätigkeit
- Förderung der Unabhängigkeit von Betreuung
- Unterstützung zur selbständigen Einhaltung und Gestaltung von Angeboten im Alltag sowie beim Umgang mit Institutionen, Ämtern und Behörden
- Unterstützung bei der Kontaktaufnahme und -pflege sowie im Zusammenleben mit anderen Menschen, um sozialer Ausgrenzung und Vereinsamung entgegenzuwirken
Zielgruppe sind erwachsene Personen, im Alter ab 18 Jahren, die psychisch erkrankt sind und bei denen infolge dieser Störungen die Fähigkeit zur Eingliederung in die Gesellschaft in erheblichem Umfang beeinträchtigt ist im Sinne des §§ 53, 54 SGB XII oder dies anzunehmen ist.
Wir machen Kinder MUTIG ...
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Mutige Auszubildende, die Erzieher*innen in Vollzeit- oder Teilzeit
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