Kinder & Jugendliche
AWO Betreuungsdienste gGmbH
Anschrift
Wohn- und Betreuungsverbund Uckermark
TB 3 Begleitete Elternschaft (stationär)
Kontakt
Betreuungszeiten
Im stationären Bereich ist 24 h immer ein Mitarbeitender vor Ort.
Willkommen in der Einrichtung
AWO Begleitete Elternschaft Prenzlau (stationär)
Das Betreuungsangebot der Begleiteten Elternschaft richtet sich an volljährige Mütter und Väter mit geistigen Behinderungen, die Hilfe beim Bewältigen ihres Alltags und dem Leben mit ihren Kindern benötigen. Vorausgesetzt wird ein gewisses Maß an Selbständigkeit und Stabilität, die das Leben in einer eigenen Wohnung ermöglichen.
Lage
Das Haus der Begleiteten Elternschaft stationär steht in Prenzlau, Kreisstadt der Uckermark. Prenzlau liegt im nördlichen Brandenburg, am schönen Uckersee. Alle wichtigen Anlaufstellen, wie Einkaufsmöglichkeiten, Ärztehäuser, Apotheke oder Kindertagesstätten befinden sich in der Nähe und erfordern nur einen kurzen Geh- bzw. Fahrtweg.
Verkehrsanbindung:
Direkt vor dem Haus befindet sich eine Bushaltestelle. Mit dem Bus benötigt man nur 5 Minuten bis zum Prenzlauer Hauptbahnhof.
Leitung vor Ort
Berit Rebenstock
Betriebsleitung
Simone Tetzlaff
Downloads
Information
Gewaltschutzkonzept der begleiteten Elternschaft Prenzlau
zugehörige Einrichtungen
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AWO Begleitete Elternschaft Prenzlau (ambulant)Dr.-Wilhelm-Külz-Str. 13A
17291 Prenzlau
Wohnen
Die Begleitete Elternschaft stationär in der Neubrandenburger Straße gehört zum Teilbetrieb 3 des Wohn- und Betreuungsverbund Uckermark.
In dem Haus, welches sich in Erdgeschoss, erste und zweite Etage gliedert, können 5 Familien wohnen.
Vorhanden sind zwei 2-Raum-Wohnungen und drei 3-Raum-Wohnungen.
Die Wohnungen sind mit Möbeln ausgestattet. Auf Wunsch kann die Wohnung mit eigenen Möbeln gestaltet werden.
Je Familienwohnung gibt es ein Badezimmer mit Dusche und WC. Jede Wohnung verfügt über einen Balkon oder eine Terrasse.
Das Haus ist von einem barrierefreien Außengelände umgeben und verfügt über einen Fahrstuhl.
WLAN steht zur Verfügung.
Das Haus verfügt über einen Gartenbereich mit Blumen- und Gemüsebeeten sowie ein Gewächshaus.
Die Kinder haben hier die Möglichkeit, ausgiebig zu spielen, sei es im Sandkasten oder auf dem Rasen,
während die Eltern gemütlich im Garten sitzen und an gemeinsamen Grill- oder Lagerfeuerabenden teilnehmen.
Mitwirkung und Teilhabe
Die Familien haben die Möglichkeit, Anregungen, Wünsche, Beschwerden usw. direkt bei den Mitarbeitenden oder anonym („Feedbackkasten“) mitzuteilen.
Klient*innen nehmen Wünsche, Ideen und Bedarfe auf, gemeinsam werden diese besprochen, angepasst und umgesetzt. Die Mitwirkung ist bei allen Prozessen erwünscht.
- Monatliche Klienten - Versammlung
- Monatliche Kinder - Versammlungen
- Teilnahme an monatlichen Teamberatungen
- Teilnahme an Bewerbungsgesprächen
- Teilnahme an internen AGs der AWO, wie z.B. Hygiene, Qualität
- Teilnahme an Begehungen im Qualitätsaudit
- Teilnahme an Fortbildungen zum Thema Mitwirkung, Selbstbestimmung
Angebote der Begleiteten Elternschaft (stationär)
Wir unterstützen mit Beratung, Motivation, Anleitung und Hilfe in allen alltagspraktischen Fragen, wie z.B.:
- Lebensbewältigung
- Haushaltsführung, Einkaufen, Kochen
- Kindererziehung, Betreuung und Versorgung
- Umgang mit Ämtern
- Freizeitaktivitäten
- Begleitung bei Arztbesuchen
Kinderrechte
Die AWO Betreuungsdienste gGmbH achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes. Diese unterstützen die Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag.
Dem Kindeswohl kommt bei allem Handeln, dass die Rechte und Interessen von Kindern berührt, vorrangige Bedeutung zu.
1. Kein Kind darf benachteiligt werden.
2. Kinder haben das Recht gesund zu leben, Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden.
3. Kinder haben das Recht, bei ihren Eltern zu leben. Leben die Eltern nicht zusammen, haben die Kinder das Recht, beide Eltern zu treffen.
4. Kinder haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein.
5. Kinder haben das Recht zu lernen und eine Ausbildung zu machen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht.
6. Kinder haben das Recht, bei allen Fragen, die sie betreffen, sich zu informieren, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken.
7. Kinder haben das Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden.
8. Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung.
9. Kinder haben das Recht, im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden.
10. Kinder mit Behinderung haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können.
Diese Kinderrechte sind handlungsleitend für unsere tägliche Arbeit.
Impressionen aus unserer Einrichtung
Wir machen Kinder MUTIG ...
... und werden Erzieher*innen!
Ab sofort gesucht:
Mutige Auszubildende, die Erzieher*innen in Vollzeit- oder Teilzeit
sowie Heilerziehungspfleger*innen, die einen Brückenkurs absolvieren möchten!