Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle

Beratungsstellen
AWO Bezirksverband Potsdam e.V.

Anschrift

AWO Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle
Babelsberger Straße 12
Büroturm West
14473 Potsdam

Kontakt

FAX +49 331 20076351

Öffnungszeiten

Montag - Freitag
9:00 Uhr - 16:30 Uhr

Kontaktperson

Matthias Jäkle


Willkommen in der Einrichtung
Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle

Unsere Beratungsstelle besteht seit 2001 und ist eine Einrichtung des AWO Bezirksverband Potsdam e. V.

Wir beraten alle Bürgerinnen und Bürger aus Potsdam mit den dazugehörigen Stadtteilen, unabhängig von Alter, Religionszugehörigkeit oder ethnischer Herkunft. Unsere Beratungsstelle ist vom Landesamt für Soziales und Versorgung in Cottbus als Insolvenzberatungsstelle gem. § 305 Insolvenzordnung anerkannt.

Unser Beratungsangebot ist für Sie grundsätzlich kostenlos.

Gemeinsam klären wir in einem vertraulichen Gespräch Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten, um aus der Schuldenfalle herauszukommen. Tätigkeitsschwerpunkte unserer Arbeit sind die rechtliche Überprüfung von Gläubigerforderungen, die praktische Unterstützung bei Ihrer Haushaltsplanung, das Erarbeiten eines Sanierungskonzeptes, die Verhandlungen mit Ihren Gläubigern sowie das Verbraucherinsolvenzverfahren.

Vereinbaren Sie mit uns einen kostenlosen Beratungstermin.

aktuell keine Termine

Schuldnerberatung speziell für GEWOBA Mieter.

Sich heutzutage verschulden ist etwas ganz normales. Viele Waren werden über Ratenzahlungen oder mit Krediten finanziert, wie z. B. das Kraftfahrzeug oder Möbel.

Zum Problem werden aber Schulden, wenn man sie nicht mehr bezahlen kann. Dann wird aus einer Verschuldung eine Überschuldung. Dafür gibt es viele Gründe, wie z. B. Arbeitslosigkeit, Änderung der Familienverhältnisse, Krankheit, gescheiterte Selbstständigkeit oder schlechte Kenntnisse im Umgang mit Geld.

Dann kann es schnell passieren, dass...

  • Gläubiger Sie massiv unter Druck setzen und sogar mit Haftbefehlen drohen
  • Sie einen negativen Schufa Eintrag hinnehmen müssen
  • Sie eine Vorladung zur Abgabe eines Vermögensverzeichnis bekommen (früher eidesstattliche Versicherung)
  • Ihr Lohn oder Konto gepfändet wird
  • der Vermieter Ihnen die Wohnung fristlos kündigt
  • der Strom oder das Gas abgeschaltet werden usw.

Was folgt dann?
In solchen Situationen wird dringend die professionelle Hilfe und Unterstützung durch die Schuldnerberatungsstelle benötigt.

Das Verbraucherinsolvenzverfahren - Eine zweite Chance!

Das Verbraucherinsolvenzverfahren gibt überschuldeten Menschen die Möglichkeit sich unter bestimmten Voraussetzungen in sechs Jahren von Ihren Schulden zu befreien.

Wenn Sie noch selbständig sind oder mehr als 19 Gläubiger aus der Selbständigkeit haben, insbesondere noch Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen, nehmen Sie nicht am Verbraucherinsolvenzverfahren teil. Hierfür haben Sie die Möglichkeit ein Regelinsolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung zu beantragen.

Ob Sie die Voraussetzungen für die Restschuldbefreiung erfüllen, kann in einem persönlichen Beratungsgespräch geklärt werden.

Einige Tipps bevor Sie zur Schuldnerberatung gehen.

  • Erstellen Sie zuhause zuerst eine Ein-/ Ausgabenübersicht (Haushaltsplan)
  • Sortieren Sie ALLE Unterlagen Ihrer Gläubiger!
  • Vereinbaren Sie bis zum Beratungsgespräch keine neuen Ratenzahlungen!
  • Informieren Sie Ihre Gläubiger!
  • Achten Sie darauf, Ihre Miet- und Energiekosten zu bezahlen!
  • Wenn der Vermieter mit Räumung droht, gehen Sie zum Sozialamt oder zum Potsdamer Jobcenter und beantragen eine Mietschuldenübernahme
  • Liegt eine Kontopfändung vor, beantragen Sie bei der Bank die Umwandlung in ein P-Konto (Achtung: nur Sinnvoll wenn Sie nicht im Dispo sind)
  • Bei einer Lohnpfändung muss der Arbeitgeber Ihnen ebenfalls den unpfändbaren Lohn ausbezahlen. Was pfändbar oder unpfändbar ist erfahren Sie in der Beratungsstelle
  • Wenn Sie eine Vorladung zur Abgabe einer Vermögensauskunft (früher eidesstattlichen Versicherung) erhalten, sollten Sie diesen Termin unbedingt wahrnehmen

Was können Sie bis zum Beratungstermin tun?

Was passiert, wenn der Gerichtsvollzieher klingelt?

Was tun bei Mietschulden?

Zusammenfassung und weitere Tipps

 

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